- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Besonderheiten im Schuldverhältnis
Kreditsicherung
1.Verstehen
Kreditsicherung
Verjährung des gesicherten Anspruchs hindert nicht Geltendmachung der Ansprüche aus Kreditsicherheit, § 216 I, II BGB
2.Wiederholen
Können Ansprüche aus dem Kreditsicherungsgeschäft noch geltend gemacht werden, wenn der gesicherte Anspruch verjährt ist?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A nimmt bei Bank B ein Darlehen auf, wobei eine kurze Verjährungsfrist für den Rückzahlungsanspruch von sechs Monaten vereinbart wird. Der Anspruch ist mit einer Hypothek besichert. A zahlt das Darlehen nicht zurück. Kann B nach 13 Monaten aus der Hypothek gegen A vorgehen?
A nimmt bei Bank B ein Darlehen auf, wobei eine kurze Verjährungsfrist für den Rückzahlungsanspruch von sechs Monaten vereinbart wird. Der Anspruch ist mit einer Hypothek besichert. A zahlt das Darlehen nicht zurück. Kann B nach 13 Monaten aus der Hypothek gegen A vorgehen?
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