Auszug

Einrede des nichterfüllten Vertrages, §§ 320-322 BGB

Einrede des nichterfüllten Vertrages

1.
Verstehen

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Einrede des nichterfüllten Vertrages, §§ 320-322 BGB

Einrede des nichterfüllten Vertrages, §§ 320-322 BGB: Spezielles Leistungsverweigerungsrecht bei gegenseitigen Verträgen (z.B. Kaufvertrag); Sonderform des allgemeinen Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB

  • Verdrängt allgemeines Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB, als lex specialis bei gegenseitigen Verträgen, soweit die Pflichten sich synallagmatisch gegenüberstehen
  • Dient insb. dazu, Druck auf einen vorleistungspflichtigen Schuldner auszuüben: Eigene Leistung so lange verweigern, bis die Gegenseite vollständig und frei von Mängeln erfüllt

2.
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Frage

Was versteht man unter der Einrede des nichterfüllten Vertrags?

3.
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Frage 1

A kauft ihrem Bekannten B dessen Handy ab. Nachdem sie den Kaufpreis bezahlt und das Handy bekommen hat, ficht sie wirksam an. Als sie von B Rückzahlung verlangt, will dieser erst zahlen, wenn A ihm auch das Gerät zurückgibt und übereignet. Kann B die Zahlung so lange verweigern?

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