Auszug

Vorvertragliche Schuldverhältnisse, § 311 II BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vorvertragliche Schuldverhältnisse, § 311 II BGB

Rechtsgeschichte: Praeter legem entdeckt von Rudolf von Ihering (gesprochen Rudolf von „Jering“) und Rspr. („Linoleumrollen-Fall“); durch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz seit 2002 im BGB kodifiziert

2.
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