Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Das Schuldverhältnis
Vorvertragliche Schuldverhältnisse, § 311 II BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vorvertragliche Schuldverhältnisse, § 311 II BGB
Rechtsgeschichte: Praeter legem entdeckt von Rudolf von Ihering (gesprochen Rudolf von „Jering“) und Rspr. („Linoleumrollen-Fall“); durch Schuldrechtsmodernisierungsgesetz seit 2002 im BGB kodifiziert
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Frage
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