Auszug

Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB

Behandlungsvertrag

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB

Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB: Spezieller Dienstvertrag über medizinische Behandlung zwischen Behandelndem (z.B. Arzt, Krankenhaus) und Patient

  • Geschuldete Behandlung ist Dienstleistung: Kein konkreter Behandlungserfolg geschuldet, insb. nicht Heilung
  • Vergütung nach der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)
  • Dienstvertragrecht, §§ 611 ff. BGB, entsprechend anwendbar, § 630b BGB
  • Besondere Bestimmungen, §§ 630c-630h BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter einem Behandlungsvertrag? Welches Recht ist darauf anwendbar?

3.
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Frage 1

A lässt sich von seiner Hausärztin H behandeln. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

A lässt sich von seiner Hausärztin H behandeln. H nimmt bei A einen Eingriff vor, den sonst nur chirurgische Fachärzte durchführen. Sie durchtrennt dabei eine Arterie und A muss im Krankhaus fachmännisch behandelt werden. Was muss A im Prozess gegen sie beweisen, um Schadensersatz zu bekommen?

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