Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Dienstvertrag, Behandlungsvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Maklervertrag
Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB
Behandlungsvertrag
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB
Behandlungsvertrag, §§ 630a ff. BGB: Spezieller Dienstvertrag über medizinische Behandlung zwischen Behandelndem (z.B. Arzt, Krankenhaus) und Patient
- Geschuldete Behandlung ist Dienstleistung: Kein konkreter Behandlungserfolg geschuldet, insb. nicht Heilung
- Vergütung nach der Gebührenordnung Ärzte (GOÄ)
- Dienstvertragrecht, §§ 611 ff. BGB, entsprechend anwendbar, § 630b BGB
- Besondere Bestimmungen, §§ 630c-630h BGB
2.Wiederholen
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Frage
Was versteht man unter einem Behandlungsvertrag? Welches Recht ist darauf anwendbar?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A lässt sich von seiner Hausärztin H behandeln. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A lässt sich von seiner Hausärztin H behandeln. H nimmt bei A einen Eingriff vor, den sonst nur chirurgische Fachärzte durchführen. Sie durchtrennt dabei eine Arterie und A muss im Krankhaus fachmännisch behandelt werden. Was muss A im Prozess gegen sie beweisen, um Schadensersatz zu bekommen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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