Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge, insb. Saldotheorie
SaldotheorieModifizierte Zweikondiktionentheorie
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Rückabwicklung unwirksamer gegenseitiger Verträge, insb. Saldotheorie
Grenzen der Saldotheorie
- Bei Vorleistung einer Partei versagt Saldotheorie, da es nichts zu saldieren gibt; z.B. Kaufsache bereits übereignet aber noch nicht bezahlt ⇨ Verkäufer trägt Sachgefahr
- Modifizierte Zweikondiktionentheorie als Lösung
- h.L.; Modifizierte Zweikondiktionentheorie: Berücksichtigung des Synallagmas durch teleologische Reduktion des § 818 III BGB ⇨ Keine Berufung auf Entreicherung, wenn Untergang ihm zurechenbar (in seiner Risikosphäre)
- Wegen allgemeinen Wertungen des BGB in selben Fällen nicht anzuwenden wie Saldotheorie (Minderjährigenschutz usw.)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
In welchen Fällen gelangt die Saldotheorie an ihre Grenzen? Welcher Lösungsansatz wird deshalb stattdessen vertreten?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A verkauft B ein Handy im Wert von 500€. A ficht den Kaufvertrag später erfolgreich an. Leider wurde das Handy zu diesem Zeitpunkt bereits ohne Verschulden des B durch die C zerstört. Hat A einen Anspruch aus Bereicherungsrecht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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