Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Verwendungsersatzanspruch, §§ 994 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verwendungsersatzanspruch, §§ 994 ff. BGB
Wenn bösgläubig oder verklagt bei Verwendung, § 994 II BGB
- Eingeschränkte Rechtsgrundverweisung (strittig) auf GoA, §§ 677 ff. BGB (insb. §§ 683, 670 BGB und §§ 684, 818 BGB): Eingeschränkt, da kein Fremdgeschäftsführungswille bei Eigenbesitzer
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie wirkt es sich auf den Verwendungsersatzanspruch im EBV aus, wenn der Besitzer bei der Verwendung unredlich war?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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