- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Stellvertretung
Anfechtung der Vollmachtserteilung
1.Verstehen
Anfechtung der Vollmachtserteilung
Rechtsfolge erfolgreicher Anfechtung gem. § 142 I BGB einer Vollmachtserteilung
- Vertretungsmacht erlischt ex tunc
- Da Anfechtung ex tunc rückwirkend sind auch bereits getätigte Geschäfte betroffen: Es bestand keine Vertretungsmacht
- Vertreter insoweit Vertreter ohne Vertretungsmacht, §§ 177 ff. BGB
2.Wiederholen
Was passiert, wenn die Vollmacht erfolgreich angefochten wird?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A täuscht dem B vor, er sei IT-Spezialist, und bekommt von B den Auftrag, ihm die Einrichtung eines Computersystems zu besorgen. Im Namen des B kauft A einen Computer bei Händler H. Als B die Täuschung bemerkt, ist er bestürzt und will den Computer nicht mehr bezahlen. Was kann er tun?
A täuscht dem B vor, er sei IT-Experte, und bekommt von B den Auftrag ihm die Einrichtung eines Computersystems zu besorgen. Als B herausfindet, dass A ihn über seine Qualifikation belogen hat, ficht er die Bevollmächtigung an. Dennoch kauft A im Namen des B einen Computer bei Händler H. B teilt H mit, dass er nicht bezahlen möchte. Welche Aussagen sind richtig?
A ist unzufrieden mit den Geschäften, die sein Arbeitnehmer B in seinem Namen schließt. Was kann er tun?
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