Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
Abtretung, § 398 BGB
Stille Zession
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Abtretung, § 398 BGB
Stille Zession möglich: Schuldner wird Abtretung nicht mitgeteilt
- Regelfall, insb. bei Sicherungsabtretung
- Besondere Vorschriften zum Schutz des Schuldners, §§ 404 ff. BGB
- Erfüllung und andere Rechtshandlungen, § 407 BGB: Auch an Zedenten möglich
- Einwendungen, § 404 BGB: Auch ggü. Zessionar möglich
- Aufrechnung, § 406 BGB: Aufrechnung mit Forderung gegen Zedenten auch ggü. Zessionar möglich
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist es möglich eine Forderung abzutreten, ohne dass der Schuldner davon weiß? Wie ist er dann geschützt, wenn er z.B. an den Zedenten leistet?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A möchte bei Bank B ein Darlehen aufnehmen. Zur Sicherheit soll er seinen Anspruch auf Gehaltszahlung gegen seinen Arbeitgeber abtreten. A ist entsetzt. Er möchte sein Gehalt ja weiterhin selbst einstreichen und auch nicht vor seinem Arbeitgeber als insolvent darstehen. Was kann er tun?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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