Auszug

Abtretung, § 398 BGB

Stille Zession

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Abtretung, § 398 BGB

Stille Zession möglich: Schuldner wird Abtretung nicht mitgeteilt

  • Regelfall, insb. bei Sicherungsabtretung
  • Besondere Vorschriften zum Schutz des Schuldners, §§ 404 ff. BGB
    • Erfüllung und andere Rechtshandlungen, § 407 BGB: Auch an Zedenten möglich
    • Einwendungen, § 404 BGB: Auch ggü. Zessionar möglich
    • Aufrechnung, § 406 BGB: Aufrechnung mit Forderung gegen Zedenten auch ggü. Zessionar möglich

2.
Wiederholen

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Frage

Ist es möglich eine Forderung abzutreten, ohne dass der Schuldner davon weiß? Wie ist er dann geschützt, wenn er z.B. an den Zedenten leistet?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A möchte bei Bank B ein Darlehen aufnehmen. Zur Sicherheit soll er seinen Anspruch auf Gehaltszahlung gegen seinen Arbeitgeber abtreten. A ist entsetzt. Er möchte sein Gehalt ja weiterhin selbst einstreichen und auch nicht vor seinem Arbeitgeber als insolvent darstehen. Was kann er tun?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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