Auszug

Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 305 ff. BGB

Form: Maschinenschriftform und Speicherung nicht erforderlich, z.B. theoretisch auch AGB, wenn nur im Kopf vorformuliert und/oder handschriftlich niedergeschrieben

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Unterliegen auch handschriftliche oder im Kopf gemerkte vorformulierte Texte den Vorschriften über AGB?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Vermieter V vermietet mehrere Mietwohnungen. Immer wenn er einen Mietvertrag abschließt, fügt er im von ihm verwendeten Formular handschriftlich unter "besondere Individualabreden" einen generellen Haftungsausschluss ein. Den Text dafür hat er sich einmal überlegt und schreibt ihn aus dem Gedächtnis immer wieder auf. Sein Mieter M hält die Klausel für unwirksam gem. § 309 Nr. 7 lit. a, lit b BGB. Zu Recht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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