Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Weitere Einwendungen
Formbedürftigkeit und Formnichtigkeit, §§ 125 ff. BGB
Heilung des Formmangels
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Formbedürftigkeit und Formnichtigkeit, §§ 125 ff. BGB
- Heilung des Formmangels in manchen Fällen möglich
- Ggf. Konvaleszenz möglich: z.B. nicht notariell beurkundeter Grundstückskauf gem. § 311b I 1 BGB eigentlich unwirksam, aber Heilung durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch, § 311b I 2 BGB
- Konvaleszenz führt nur zu ex nunc-Wirksamkeit
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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