Durchgriffskondiktion bei unentgeltlicher Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 2 BGB

Durchgriffskondiktion

1.
Verstehen

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Durchgriffskondiktion bei unentgeltlicher Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 2 BGB

Voraussetzungen

  1. Etwas erlangt: Vermögenswerter Vorteil

  2. Durch Verfügung

  3. Nichtberechtigung des Verfügenden

  4. Wirksamkeit der Verfügung ggü. Berechtigtem

    • Aufgrund gesetzlicher Regelung, z.B. § 407 BGB

    • Wegen Gutgläubigkeit, z.B. § 932 BGB

    • Durch nachträgliche Genehmigung, § 185 II 1 BGB

  5. Unentgeltlichkeit der Verfügung

2.
Wiederholen

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Frage

Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 816 I 2 BGB?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

A schenkt und übereignet seinem gutgläubigen Neffen N ein wertvolles Gemälde. Später stellt sich heraus, dass das Gemälde dem Kunstsammler K gehört, der es A nur zur Aufbewahrung überlassen hatte. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 2

Mutter M verkauft ihrer Tochter T ein wertvolles Gemälde für 5.000€. M ist allerdings geschäftsunfähig, was T nicht weiß. Das Gemälde gehört dem Ehemann E, der es M geliehen hatte. Welche Aussagen sind richtig?

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