Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Das Schuldverhältnis
Vorvertragliche Schuldverhältnisse, § 311 II BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vorvertragliche Schuldverhältnisse, § 311 II BGB
Einbeziehung Dritter: Wirkung grds. nur zwischen potenziellen Geschäftspartnern
- Ausnahmsweise auf Gläubigerseite: Nach Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter („Salatblatt-Fall“), da genauso gefährdet wie durch Fehlverhalten nach Vertragsschluss (sonst Schutz vom Zufall abhängig)
- Ausnahmsweise auf Schuldnerseite: Durch Dritthaftung nach § 311 III BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Können auch Dritte (nicht potenzielle Geschäftspartner) von den Schutzpflichten geschützt sein?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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