Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung von Schutzpflichten, §§ 280 I, III, 282 BGB
Schadensersatz statt Leistung wegen Verletzung von Schutzpflichten
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung von Schutzpflichten, §§ 280 I, III, 282 BGB
Schadensersatz statt Leistung wegen Verletzung von Schutzpflichten (§ 241 II BGB), §§ 280 I, III, 282 BGB: Schadensersatz statt der Leistung
- Wenn Primärleistung unzumutbar für den Gläubiger: z.B. Maler wirft bei der Arbeit wiederholt Vasen um und daher Weitermalen unzumutbar
- Wenn nicht unzumutbar nur Schadensersatz neben der Leistung, §§ 280 I, 241 II BGB: z.B. Maler wirft bei der Arbeit einmalig Vase um ⇨ Nur Schadensersatz für Vase
2.Wiederholen
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Frage
In welchen Fällen besteht ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen der Verletzung vertraglicher Schutzpflichten?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Maler M soll das Haus des A streichen. Beim Betreten des Grundstücks trampelt er unachtsam durch ein Blumenbeet und verursacht dabei einen Schaden i.h.v. 100€. Um die Appelle des A, besser auf seine Blumen aufzupassen, schert sich M nicht und zertrampelt beim Ausladen seiner Utensilien weitere drei Blumenbeete des A. Welche Schadensersatzanspruchsgrundlage ist einschlägig?
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