Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB
Verkürzte Verjährungsfrist für Ersatzansprüche, § 548 I, II BGB: Sechs Monate; Rasche Klärung erforderlich, um spätere Beweisprobleme zu vermeiden
- Gilt nach Ratio des § 548 BGB auch für konkurrierende deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie lange können Ansprüche aus dem Mietverhältnis geltend gemacht werden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Mieter M raucht abends beim Fernsehen und wirft die Zigaretten achtlos zu Boden. Gelegentlich entzündet sich dabei herumliegender Müll und es entstehen kleine Brände, wodurch das Parkett schwere Schäden erleidet. Nach Ms Auszug ist Vermieter V gerade mit der psychischen Überwindung seiner Scheidung beschäftigt. Als er nach acht Monaten zum ersten Mal die Wohnung besichtigt, ist er schockiert. Hat er einen Anspruch auf Schadensersatz für die Schäden am Parkett aus § 823 I BGB?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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