Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Bestimmung des Schuldverhältnisses
Inhaltsbestimmung eines Schuldverhältnisses
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Inhaltsbestimmung eines Schuldverhältnisses
Hierarchie der heranzuziehenden Beurteilungsmaßstäbe
- Zwingendes Recht: Teilweise auch nur zwingend zum Nachteil einer geschützten Partei (halbzwingende Normen; z.B. im Arbeits- und Mietrecht)
- Parteivereinbarung: Durch Auslegung gem. §§ 133, 157 BGB zu ermitteln; auch gem. §§ 317 ff. BGB durch Dritte
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was gilt, wenn die Parteien etwas anderes vereinbaren, als im Gesetz geregelt ist?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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