Auszug

Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB

Zeugnis gegen sich selbstErklärungen am Unfallort

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB

  • Zeugnis gegen sich selbst“, insb. Erklärungen am Unfallort: Regelmäßig bloße Wissenserklärungen zur Beweisführung, kein Rechtsbindungswille; z.B. nicht konkrete Forderung übernommen, sondern nur Verantwortlichkeit für Unfall anerkannt

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Ist es als abstraktes Schuldanerkenntnis zu qualifizieren, wenn ein Unfallbeteiligter am Unfallort die Schuld für den Unfall anerkennt?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Vertragliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau