Auszug

Allgemeine Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 2 BGB

Allgemeine NichtleistungskondiktionEingriffskondiktionZuwendungskondiktionVerwendungskondiktionRückgriffskondiktionIn sonstiger Weise als durch Leistung

1.
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Allgemeine Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 2 BGB

Kondiktionsfest, weil keine Erlangung in sonstiger Weise

  • Gutgläubiger Erwerb, §§ 932-934 BGB
  • Ersitzung, § 937 BGB
  • Verbindung, §§ 946 f. BGB, Vermischung und Vermengung, § 948 BGB, Verarbeitung, § 950 BGB
    • Nicht kondiktionsfest, da § 951 BGB Rechtsgrundverweisung

2.
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Bei welchen Arten von Eigentumsübergang kann mit der allgemeinen Nichtleistungskondiktion Herausgabe verlangt werden und bei welchen nicht?

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