Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Allgemeine Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 2 BGB
Allgemeine NichtleistungskondiktionEingriffskondiktionZuwendungskondiktionVerwendungskondiktionRückgriffskondiktionIn sonstiger Weise als durch Leistung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Allgemeine Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 2 BGB
Kondiktionsfest, weil keine Erlangung in sonstiger Weise
- Gutgläubiger Erwerb, §§ 932-934 BGB
- Ersitzung, § 937 BGB
- Verbindung, §§ 946 f. BGB, Vermischung und Vermengung, § 948 BGB, Verarbeitung, § 950 BGB
- Nicht kondiktionsfest, da § 951 BGB Rechtsgrundverweisung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Bei welchen Arten von Eigentumsübergang kann mit der allgemeinen Nichtleistungskondiktion Herausgabe verlangt werden und bei welchen nicht?
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