Auszug

Wertersatz, § 818 II BGB

Wertersatz

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Wertersatz, § 818 II BGB

Berechnung

  • Grds. nach objektivem Wert: z.B. Schwarzarbeit mangels Gewährleistung weniger Wert als normale Arbeit
  • Negotiatorische Wertschöpfung nicht berücksichtigt: Keine Abschöpfung des Veräußerungsgewinns über Wert des Bereicherungsgegenstands hinaus, z.B. wenn erlangtes Auto im Wert von 3.000€ durch Verhandlungsgeschick zu einem Kaufpreis von 5.000€ verkauft wird
    • Aber bei verschärfter Haftung negotiatorische Wertschöpfung herauszugeben, §§ 818 IV, 285 BGB

2.
Wiederholen

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Frage

Wie ist der Wertersatz nach § 818 II BGB zu berechnen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A schenkt B ein Handy im Wert von 500€. A ficht den Schenkungsvertrag später erfolgreich an. B hat das Handy zu diesem Zeitpunkt leider bereits verloren. Hat A einen Anspruch aus Bereicherungsrecht?

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Frage 2

A verkauft B ein Handy zum Preis von 500€. A ficht den Kaufvertrag erfolgreich an. Kurze Zeit später verliert B das Handy. Hat A einen Anspruch aus Bereicherungsrecht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

A verkauft B ein Handy im Wert von 500€. A ficht den Kaufvertrag später erfolgreich an. Leider wurde das Handy zu diesem Zeitpunkt bereits ohne Verschulden des B durch die C zerstört. Hat A einen Anspruch aus Bereicherungsrecht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 4

A verkauft B ein Handy zum Preis von 500€. A ficht den Kaufvertrag erfolgreich an. Kurze Zeit später verkauft und veräußert B das Handy im Wert von 500€ weiter an C zum Preis von 600€. Was kann A von B verlangen?

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