Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Allgemeines
Fristen, §§ 187 ff. BGB
Wiedereinsetzung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Fristen, §§ 187 ff. BGB
Wiedereinsetzung in vorigen Stand, § 233 ZPO: Wenn ohne Verschulden verhindert, Frist einzuhalten
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Gibt es einen Rechtsbehelf gegen die Versäumung prozessualer Fristen?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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