Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Stellvertretung
Vollmacht / Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, § 167 I BGB
SpezialvollmachtGeneralvollmacht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vollmacht / Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, § 167 I BGB
Spezialvollmacht und Generalvollmacht
- Spezialvollmacht: Nur zum Abschluss bestimmten Geschäfts ermächtigt
- Generalvollmacht: Zu Rechtshandlungen aller Art ermächtigt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie unterscheiden sich Spezial- und Generalvollmacht?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A möchte den B bevollmächtigen. Um nach außen zu zeigen, dass B sein volles Vertrauen genießt, erteilt er ihm Generalvollmacht. Mit B vereinbart er aber, dass dieser keine Fahrzeuge für A ankaufen darf. Dennoch kauft B im Namen des A einen Sportwagen beim Händler H. Diesem erzählt er im Laufe der Vertragsverhandlungen, von der Vereinbarung mit A, keine Fahrzeuge kaufen zu dürfen. Als H von A Zahlung verlangt, weist dieser die Forderung empört zurück. Muss er dennoch bezahlen?
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