- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Inhalt von Schadensersatzansprüchen allgemein
Mitverschulden, § 254 BGB
1.Verstehen
Mitverschulden, § 254 BGB
Mitverschulden des Geschädigten
Wird anteilig angerechnet, § 254 I BGB
Auch Schadenminderungspflicht, § 254 II 1 BGB: Geschädigtem obliegt auch Schaden möglichst gering zu halten
2.Wiederholen
Wie wirkt sich ein Mitverschulden des Geschädigten auf die Höhe seines Ersatzanspruchs aus?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Auf dem Hof seines Mietshauses verursacht A schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto seines Vermieters B beschädigt wird. Allerdings hat auch der Hausmeister H einen Verschuldensanteil von 25% am Unfall, da er pflichtwidrig Gegenstände im Hof lagerte und so die Ausfahrt erschwerte. Welche Aussagen sind richtig?
A verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem das Auto des B beschädigt wird. Allerdings hätte B den Unfall verhindern können, wenn er rechtzeitig gebremst hätte, er hat daher einen Verschuldensanteil von 25%. Welche Aussagen sind richtig?
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