Auszug

Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB

Kleiner SchadensersatzGroßer Schadensersatz

1.
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Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB

Kleiner und großer Schadensersatz

  • Kleiner Schadensersatz: z.B. Käufer behält mangelhafte Sache und erhält als Ausgleich den Wertunterschied zu mangelfreier Sache
  • Großer Schadensersatz / „statt der ganzen Leistung“: z.B. Käufer gibt mangelhafte Sache zurück und verlangt Schadensersatz für die Nichterfüllung des ganzen Vertrages
    • Nur bei erheblicher Pflichtverletzung, § 281 3 BGB: Ausgeschlossen, wenn Pflichtverletzung unerheblich

2.
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Was versteht man unter „kleinem“ und „großem“ Schadensersatz? Welche besondere Voraussetzung hat der „große“?

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