Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB
Kleiner SchadensersatzGroßer Schadensersatz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schadensersatz wegen Nichtleistung oder Schlechtleistung, §§ 280 I, III, 281 BGB
Kleiner und großer Schadensersatz
- Kleiner Schadensersatz: z.B. Käufer behält mangelhafte Sache und erhält als Ausgleich den Wertunterschied zu mangelfreier Sache
- Großer Schadensersatz / „statt der ganzen Leistung“: z.B. Käufer gibt mangelhafte Sache zurück und verlangt Schadensersatz für die Nichterfüllung des ganzen Vertrages
- Nur bei erheblicher Pflichtverletzung, § 281 3 BGB: Ausgeschlossen, wenn Pflichtverletzung unerheblich
2.Wiederholen
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Frage
Was versteht man unter „kleinem“ und „großem“ Schadensersatz? Welche besondere Voraussetzung hat der „große“?
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