Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Weitere Vertragstypen
Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB
Abstraktes SchuldversprechenAbstraktes SchuldanerkenntnisSchuldanerkenntnis
1.Verstehen
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Abstraktes Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis, §§ 780, 781 BGB
Form
- Grds. Schriftform, §§ 780 I 2, 781 1 BGB
- Wenn schenkweise erteilt notarielle Beurkundung erforderlich, § 518 I 2 BGB: Heilung nach § 518 II BGB möglich durch Erfüllung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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