Auszug
- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Grundpfandrechte (Realsicherheiten des Immobiliarsachenrechts)
Grundschuld, §§ 1191 ff. BGB
Grundschuld
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Grundschuld, §§ 1191 ff. BGB
Vorschriften über Hypothek, §§ 1113 ff., gem. § 1192 I BGB entsprechend angewendet, soweit nicht Akzessorietät vorausgesetzt wird; daneben wenige Spezialnormen in §§ 1191 ff. BGB
- Insb. Zweiterwerb durch Abtretung der gesicherten Forderung, 1154
- Akzessorietätsnormen, insb. keine entsprechende Anwendung der §§ 1137, 1138, 1143, 1153, 1163, 1164 BGB
2.Wiederholen
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Frage
Welche Vorschriften gelten für die Grundschuld?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
K kauft ein Haus und möchte eine Grundschuld als Sicherheit für die Bank B eintragen lassen. Welche Aussagen stimmen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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