Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Haftung für Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB
VerrichtungsgehilfeVerrichtungsgehilfen
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Haftung für Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB
Haftung für Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB: Eigene Anspruchsgrundlage für vermutetes eigenes Organisationsverschulden, insb. bei der Auswahl und Überwachung von Angestellten
- Zurechnung des Verschuldens wie bei § 278 I BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie ist im Deliktsrecht die Verantwortlichkeit für Dritte ausgestaltet? Wo liegen die Unterschiede zu § 278 I BGB?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Aufgrund einer guten Auftragslage stellt Malermeister M den unqualifizierten Studenten S ein. S soll das Wohnhaus des Kunden K streichen, während M sich auf einer anderen Baustelle befindet. Dabei verursacht S versehentlich einen Schaden, als er einen Farbeimer auf ein ordnungsgemäß abgestelltes Auto wirft. Da bei S nichts zu holen ist, will K Schadensersatz von M. Hat er einen Anspruch aus §§ 823 ff. BGB?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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