Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Pauschalreisevertrag
Pauschalreisevertrag: Besondere Bestimmungen
PauschalreisevertragPauschalreiserecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Pauschalreisevertrag: Besondere Bestimmungen
Besondere Bestimmungen
- Vertragsübertragung durch Reisenden an Dritten, § 651e BGB: Reiseveranstalter darf Mehrkosten nur fordern, soweit angemessen und tatsächlich entstanden, § 651e II 1, 2 BGB
- Preis- und Leistungsänderungen, §§ 651f, 651g BGB
- Rücktritt vor Reisebeginn, § 651h BGB: Durch Reisenden, § 651h I, und durch Reiseveranstalter, § 651h IV BGB
- Vorauszahlungen, § 651t BGB
- Haftung für Buchungsfehler, § 651x BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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