Auszug

Pauschalreisevertrag: Besondere Bestimmungen

PauschalreisevertragPauschalreiserecht

1.
Verstehen

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Pauschalreisevertrag: Besondere Bestimmungen

Besondere Bestimmungen

  • Vertragsübertragung durch Reisenden an Dritten, § 651e BGB: Reiseveranstalter darf Mehrkosten nur fordern, soweit angemessen und tatsächlich entstanden, § 651e II 1, 2 BGB
  • Preis- und Leistungsänderungen, §§ 651f, 651g BGB
  • Rücktritt vor Reisebeginn, § 651h BGB: Durch Reisenden, § 651h I, und durch Reiseveranstalter, § 651h IV BGB
  • Vorauszahlungen, § 651t BGB
  • Haftung für Buchungsfehler, § 651x BGB

2.
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