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Pauschalreisevertrag: Besondere Bestimmungen
PauschalreisevertragPauschalreiserecht
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden
Welche Regelungen des Pauschalreiserechts solltest du außerdem überblickartig kennen?
Merke
Besondere Bestimmungen
- Vertragsübertragung durch Reisenden an Dritten, § 651e BGB: Reiseveranstalter darf Mehrkosten nur fordern, soweit angemessen und tatsächlich entstanden, § 651e II 1, 2 BGB
- Preis- und Leistungsänderungen, §§ 651f, 651g BGB
- Rücktritt vor Reisebeginn, § 651h BGB: Durch Reisenden, § 651h I, und durch Reiseveranstalter, § 651h IV BGB
- Vorauszahlungen, § 651t BGB
- Haftung für Buchungsfehler, § 651x BGB
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Ziad T.
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