Auszug
- Zivilrecht
- Mobiliarsachenrecht
- Eigentumsübergang durch Rechtsgeschäft
Vermutungswirkung des Besitzes beweglicher Sachen, § 1006 BGB
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vermutungswirkung des Besitzes beweglicher Sachen, § 1006 BGB
Beim Vermieterpfandrecht, § 562 BGB, gilt Vermutung über Wortlaut hinaus auch zugunsten des Vermieters
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Besonderheit besteht mit Blick auf die Vermutung des § 1006 I BGB beim Vermieterpfandrecht?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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