Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Verschulden
VerschuldenVorsatzFahrlässigkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verschulden
Verschulden: Verantwortlichkeit für schädigende Handlung
- Vorsatz: Wissen und Wollen im Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit (≠ Strafrecht)
- Fahrlässigkeit, § 276 II BGB: Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; auch leichte; objektiver Maßstab
- Vertretenmüssen, § 276 I 1 BGB: Weiter als Verschulden, umfasst neben eigenem Vorsatz und Fahrlässigkeit auch z.B. auch Verschulden des Erfüllungsgehilfen, Garantieübernahme, Beschaffungsrisiko
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter dem Begriff „Verschulden“? Welche Formen werden unterschieden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Was ist der Unterschied zwischen Verschulden, Vertretenmüssen, Vorsatz und Fahrlässigkeit?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Zivilrechtliches Allgemeinwissen findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.