- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Verschulden
1.Verstehen
Verschulden
Verschulden: Verantwortlichkeit für schädigende Handlung
Vorsatz: Wissen und Wollen im Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit (≠ Strafrecht)
Fahrlässigkeit, § 276 II BGB: Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; auch leichte; objektiver Maßstab
Objektiv-typisierter Maßstab: Wie ein besonnener Angehöriger des jeweiligen Verkehrskreises gehandelt hätte (z.B. Facharzt, Handwerker, privater Helfer)
Vertretenmüssen, § 276 I 1 BGB: Weiter als Verschulden, umfasst neben eigenem Vorsatz und Fahrlässigkeit auch z.B. auch Verschulden des Erfüllungsgehilfen, Garantieübernahme, Beschaffungsrisiko
2.Wiederholen
Was versteht man unter dem Begriff „Verschulden“? Welche Formen werden unterschieden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Was ist der Unterschied zwischen Verschulden, Vertretenmüssen, Vorsatz und Fahrlässigkeit?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Aufgaben
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
