Auszug

Verschulden

VerschuldenVorsatzFahrlässigkeit

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Verschulden

Verschulden: Verantwortlichkeit für schädigende Handlung

  • Vorsatz: Wissen und Wollen im Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit (≠ Strafrecht)
  • Fahrlässigkeit, § 276 II BGB: Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt; auch leichte; objektiver Maßstab

  • Vertretenmüssen, § 276 I 1 BGB: Weiter als Verschulden, umfasst neben eigenem Vorsatz und Fahrlässigkeit auch z.B. auch Verschulden des Erfüllungsgehilfen, Garantieübernahme, Beschaffungsrisiko

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter dem Begriff „Verschulden“? Welche Formen werden unterschieden?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Was ist der Unterschied zwischen Verschulden, Vertretenmüssen, Vorsatz und Fahrlässigkeit?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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