Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 1 BGB
Verfügung eines Nichtberechtigten
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 1 BGB
Voraussetzungen
- Etwas erlangt: Vermögenswerter Vorteil
- Durch Verfügung
- Nichtberechtigung des Verfügenden
- Wirksamkeit der Verfügung ggü. Berechtigtem
- Aufgrund gesetzlicher Regelung, z.B. § 407 BGB
- Wegen Gutgläubigkeit, z.B. § 932 BGB
- Durch nachträgliche Genehmigung, § 185 II 1 BGB: Liegt regelmäßig konkludent vor, wenn Berechtigter von Nichtberechtigtem Erlangtes herausfordert
2.Wiederholen
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Frage
Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 816 I 1 BGB?
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