Auszug

Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 1 BGB

Verfügung eines Nichtberechtigten

1.
Verstehen

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Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 1 BGB

Voraussetzungen

  1. Etwas erlangt: Vermögenswerter Vorteil

  2. Durch Verfügung
  3. Nichtberechtigung des Verfügenden
  4. Wirksamkeit der Verfügung ggü. Berechtigtem
    • Aufgrund gesetzlicher Regelung, z.B. § 407 BGB
    • Wegen Gutgläubigkeit, z.B. § 932 BGB
    • Durch nachträgliche Genehmigung, § 185 II 1 BGB: Liegt regelmäßig konkludent vor, wenn Berechtigter von Nichtberechtigtem Erlangtes herausfordert

2.
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Welche Tatbestandsvoraussetzungen hat der Anspruch aus § 816 I 1 BGB?

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