Auszug
- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Grundpfandrechte (Realsicherheiten des Immobiliarsachenrechts)
Grundschuld: Erfüllung bei der Sicherungsgrundschuld
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Grundschuld: Erfüllung bei der Sicherungsgrundschuld
Persönlicher Schuldner leistet auf gesicherte Forderung
- Forderung erlischt, § 362 I BGB
- Grundschuld verbleibt zunächst beim Gläubiger
- Wird nicht zur Eigentümergrundschuld wie bei der Hypothek gem. §§ 1163 I 2, 1177 I BGB, da diese Vorschriften als Akzessorietätsnormen keine Anwendung auf die Grundschuld finden)
- Sicherungszweck der Grundschuld erfüllt ⇨ Ansprüche aus Sicherungsabrede
- Anspruch des Eigentümers ggü. Sicherungsnehmer auf Rückübertragung der Grundschuld
- Aus diesem Anspruch dauernde Einrede gegen Verwertungsanspruch
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Folgen hat es, wenn der persönliche Schuldner einer mit einer Sicherungsgrundschuld gesicherten Forderung leistet (der nicht Eigentümer des belasteten Grundstücks ist)?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Schuldner S hat die mit einer Sicherungsgrundschuld gesicherte Forderung erfüllt, aber das Grundstück gehört E. Was passiert mit der Grundschuld?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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