- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Grundpfandrechte
Hypothek: Wirkung der Erfüllung
1.Verstehen
Hypothek: Wirkung der Erfüllung
Erfüllung durch Dritten: Dritter leistet auf gesicherte Forderung
Ablösungsberechtigter Dritter, §§ 1150, 268 BGB: Läuft Gefahr durch Zwangsvollstreckung ein Recht am Grundstück zu verlieren (z.B. Wegerecht); insb. nachrangiger Dritter, wenn befürchtet, dass zum Tiefstpreis versteigert (keine Befriedigung für ihn) aber Wertsteigerung in Aussicht (die zu seiner Befriedigung ausreicht) ⇨ kann vorrangigen Gläubiger Befriedigen
Forderung geht auf ihn über, § 268 III BGB
Hypothek folgt, § 1153 I BGB
Beliebiger Dritter: z.B. aus Altruismus
Forderung erlischt, §§ 267, 362 I BGB
Hypothek wird zu Eigentümergrundschuld, §§ 1163 I 2, 1177 I BGB
2.Wiederholen
Welche Folgen hat es, wenn ein Dritter leistet (der weder persönlicher Schuldner der gesicherten Forderung ist noch Eigentümer des hypothekarisch belasteten Grundstücks)?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Gläubiger G hat eine Hypothek auf ein Grundstück, das H gehört. Der Nachbar des H, der N, der ein Wegerecht auf Hs Grundstück besitzt, fürchtet, dass eine Zwangsvollstreckung den Wert seines Grundstücks mindern könnte. Um dies zu verhindern, bezahlt N die gesicherte Forderung an G. Welche Aussagen sind richtig?
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