Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Anfechtung
Arglistige Täuschung als Anfechtungsgrund, § 123 I Alt. 1 BGB
Täuschung durch DritteTäuschung durch Dritten
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Arglistige Täuschung als Anfechtungsgrund, § 123 I Alt. 1 BGB
Täuschung durch Dritten, § 123 II BGB
- Anfechtungsgrund nur, wenn Empfänger der angefochtenen Erklärung die Täuschung kannte, § 123 II BGB
- Dritter ist nur am Geschäft Unbeteiligter: Abgrenzungskriterium Gedanke des § 278 BGB (nicht Vertrauenspersonen des Empfängers, z.B. Vertreter immer „Nichtdritter“)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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