Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Schuldverhältnis
Zuordnung der Schadenspositionen
Ersatz vergeblicher Aufwendungen
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Zuordnung der Schadenspositionen
Statt Schadensersatz statt Leistung auch Ersatz vergeblicher Aufwendungen gem. § 284 BGB möglich: Wenn die Voraussetzungen der §§ 280 ff. BGB vorliegen (Anspruch dem Grunde nach), aber kein Schaden gem. §§ 249 ff. BGB eingetreten ist, da finanzielle Nachteile bei ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Pflichten ebenfalls eingetreten wären
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was kann anstelle von Schadensersatz noch gewährt werden?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Schuldrecht Allgemeiner Teil findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.