Auszug

Zuordnung der Schadenspositionen

Ersatz vergeblicher Aufwendungen

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Zuordnung der Schadenspositionen

Statt Schadensersatz statt Leistung auch Ersatz vergeblicher Aufwendungen gem. § 284 BGB möglich: Wenn die Voraussetzungen der §§ 280 ff. BGB vorliegen (Anspruch dem Grunde nach), aber kein Schaden gem. §§ 249 ff. BGB eingetreten ist, da finanzielle Nachteile bei ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Pflichten ebenfalls eingetreten wären

2.
Wiederholen

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Frage

Was kann anstelle von Schadensersatz noch gewährt werden?

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