Auszug
- Zivilrecht
- Schuldrecht Allgemeiner Teil
- Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
Abtretung, § 398 BGB
ZedentZessionar
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Abtretung, § 398 BGB
Beteiligte
- Zedent: Alter Gläubiger, Abtretender der Forderung,
- Zessionar: Neuer Gläubiger, an den abgetreten wurde
- Eselsbrücke zur Unterscheidung von Zedent und Zessionar: „Der Zedent - flennt, der Zessionar - schreit Hurra!“
- Eselsbrücke: „Der Zedent ist gebend“
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie nennt man den alten und den neuen Gläubiger einer Forderung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Welche Aussagen über die Abtretung sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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