Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Gesetz- oder Sittenwidrigkeit der Leistung, § 817 2 BGB
Gesetz- oder Sittenwidrigkeit der Leistung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Gesetz- oder Sittenwidrigkeit der Leistung, § 817 2 BGB
Ausschlussgrund Gesetz- oder Sittenwidrigkeit der Leistung, § 817 2 BGB
- Nach Wortlaut und Systematik kein Anspruch aus § 817 1 BGB
- Erweiterte Auslegung entgegen Wortlaut
- Anwendung auf alle Leistungskondiktionen: Da darin allgemeines Wertprinzip ausgedrückt
- Gilt auch bei nur einseitigem Verstoß durch Leistenden
- Ausnahmsweise keine Anwendung, wenn dadurch gerade sittenwidriger Zustand perpetuiert wird: z.B. vermietete Räumlichkeiten eines Drogenumschlagplatzes kondizierbar, sonst Drogenverkauf ermöglicht; z.B. in Schenkkreis (sittenwidriges Schneeballsystem) Leistung an höhere Ebene kondizierbar, da sonst Schneeballsystem wirksam
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kann eine gesetz- oder sittenwidrige Leistung zurückgefordert werden, wenn der Leistende den Verstoß kannte?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Dieb D verkauft Hehlerware an Hehler H. Als die Polizei den Inhalt des Lagers des H beschlagnahmt, verlangt H von D sein Geld zuürck. Zu Recht?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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