Auszug

Gesetz- oder Sittenwidrigkeit der Leistung, § 817 2 BGB

Gesetz- oder Sittenwidrigkeit der Leistung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gesetz- oder Sittenwidrigkeit der Leistung, § 817 2 BGB

Ausschlussgrund Gesetz- oder Sittenwidrigkeit der Leistung, § 817 2 BGB

  • Nach Wortlaut und Systematik kein Anspruch aus § 817 1 BGB
  • Erweiterte Auslegung entgegen Wortlaut
    • Anwendung auf alle Leistungskondiktionen: Da darin allgemeines Wertprinzip ausgedrückt
    • Gilt auch bei nur einseitigem Verstoß durch Leistenden
  • Ausnahmsweise keine Anwendung, wenn dadurch gerade sittenwidriger Zustand perpetuiert wird: z.B. vermietete Räumlichkeiten eines Drogenumschlagplatzes kondizierbar, sonst Drogenverkauf ermöglicht; z.B. in Schenkkreis (sittenwidriges Schneeballsystem) Leistung an höhere Ebene kondizierbar, da sonst Schneeballsystem wirksam

2.
Wiederholen

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Frage

Kann eine gesetz- oder sittenwidrige Leistung zurückgefordert werden, wenn der Leistende den Verstoß kannte?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Dieb D verkauft Hehlerware an Hehler H. Als die Polizei den Inhalt des Lagers des H beschlagnahmt, verlangt H von D sein Geld zuürck. Zu Recht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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