- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Willenserklärung
Zugang
1.Verstehen
Zugang
Ggf. muss nach Verkehrssitte Empfangsvorsorge getroffen werden: Entgegennahme von Erklärungen auch bei Abwesenheit; z.B. bei Geschäftsmann, der häufig auf Reisen ist, Empfangsvorsorge durch Sekretär
- Normaler Zugang, selbst wenn Erklärer Kenntnis von Abwesenheit hatte
Stell dir vor, du bist Geschäftsfrau und oft nicht im Büro, um wichtige Dokumente persönlich in Empfang zu nehmen. Hier kommt die Empfangsvorsorge ins Spiel. Sie sorgt dafür, dass Willenserklärungen, wie Verträge oder Kündigungen, auch in deiner Abwesenheit wirksam werden. Das geschieht beispielsweise durch eine Sekretärin, die Post für dich annimmt. Selbst wenn der Absender weiß, dass du nicht da bist, gilt die Erklärung als zugegangen, sobald sie deiner Sekretärin übergeben wird. Hast du Vorkehrungen getroffen, damit dein juristischer Alltag reibungslos funktioniert, auch wenn du auf Reisen bist?
2.Wiederholen
Was versteht man unter „Empfangsvorsorge“?
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