Auszug

Vertragsschluss, §§ 145 ff. BGB

OnlineshopSchwarzfahrenFlugzeugSelbstbedienung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vertragsschluss, §§ 145 ff. BGB

Einzelfälle

  • Gewöhnlicher Onlineshop (z.B. Amazon): Gewöhnlicher Kaufvertrag, der nach §§ 145 ff. BGB geschlossen wird (Produktwebseite nur invitatio ad offerendum, Bestellung als Angebot des Bestellers, automatische Annahme des Verkäufers)
    • Ebay-„Versteigerung
  • Schwarzfahren“: z.B. im öffentlichen Nahverkehr kein Ticket gelöst
    • Konkludente Willenserklärung beim Einsteigen, somit Abschluss eines Beförderungsvertrags
    • Vertragsstrafe: „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ (z.B. 60€ beim „Erwischt werden“)
    • Aufschrift „ich fahre schwarz“ auf Hut oder T-Shirt verhindert Vertragsschluss nicht nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB (Grundsatzprotestatio facto contraria non valet“; dt.: „Widerspruch entgegen dem Handeln gilt nicht“)
  • Flugzeug: Vertragsschluss nur durch Kauf des Flugtickets
    • Blinder Passagier“ (ohne Flugticket) schließt nicht konkludenten Vertrag durch Besteigen des Flugzeugs
  • Selbstbedienungstankstelle: Angebot betriebsbereite Zapfsäule; Annahme Selbstbedienung
  • Selbstbedienungsladen
    • Angebot: Waren zur Kasse bringen
      • Waren aus Regal nehmen noch keine Willenserklärung, da kein hinreichender Schluss auf Kaufabsicht
    • Annahme: Durch Verkäufer beim Kassieren

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie verhält es sich mit dem Vertragsschluss in Onlineshops, beim „Schwarzfahren“, bei einem „blinden Passagier“ im Flugzeug, bei einer Selbstbedienungstankstelle und in einem Selbstbedienungsladen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Der mittellose S möchte mit dem Bus fahren ohne Geld auszugeben. Er schreibt auf sein TShirt „Kein Vertrag, ich fahre schwarz!“ und steigt in den Bus. Als er erwischt wird und „Strafe“ zahlen soll, ist er empört. Es sei kein Vertrag zustande gekommen und er schulde nichts. Stimmt das?

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Frage 2

Der mittellose S möchte mit dem Bus fahren ohne Geld auszugeben. Er schreibt auf sein TShirt „Kein Vertrag, ich fahre schwarz!“ und steigt in den Bus. Als er erwischt wird und „Strafe“ zahlen soll, ist er empört. Es sei kein Vertrag zustande gekommen und er schulde nichts. Stimmt das?

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