Auszug

Schuldbeitritt

Schuldbeitritt

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Schuldbeitritt

Keine Akzessorietät nach Entstehung

  • Bei Entstehung: Akzessorisch von Bestand der Hauptschuld abhängig
  • Nach Entstehung: Keine Akzessorietät der voneinander unabhängigen Forderungen
    • Akzessorietät der Bürgschaft, §§ 767, 768 BGB

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Hängt die Schuld des Beitretenden akzessorisch von der Schuld des Schuldners ab?

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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

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