Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Leistungs- und Nichtleistungskondiktion
LeistungskondiktionNichtleistungskondiktionVorrang der LeistungsbeziehungSubsidiarität der Nichtleistungskondiktionen
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Leistungs- und Nichtleistungskondiktion
Vorrang der Leistungsbeziehung: Bei Vorliegen eines Leistungsverhältnisses bezüglich desselben Bereicherungsgegenstandes scheiden Nichtleistungskondiktionen aus (wegen Wortlaut „oder in sonstiger Weise“), egal ob vom Anspruchsteller selbst geleistet wurde oder von einem Dritten
- Subsidiarität der Nichtleistungskondiktionen: Nichtleistungskondiktionen kommen nur in Betracht, wenn der Herausgabegegenstand an den Empfänger nicht geleistet wurde, weder von Anspruchsteller noch von Drittem
- Insb. auch in Dreipersonenverhältnissen / Mehrpersonenverhältnissen, wenn Leistungsbeziehung zu einem Dritten vorliegt
- Vertrauensschutz des Empfängers: Jeder soll nur mit schuldrechtlichem Partner zu tun haben, den er sich ausgesucht hat
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Kommt eine Nichtleistungskondiktion in Betracht, wenn der Bereicherungsgegenstand geleistet wurde?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
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Frage 3
A stiehlt die Jungbullen des B und verkauft sie an Metzger M. M verarbeitet sie zu Fleisch. Welche Aussagen sind richtig?
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