Auszug
- Zivilrecht
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Weitere Vertragstypen
Schenkung, § 516 I BGB
SchenkungSchenkungsvertragSchenkungsversprechenUnbenannte Zuwendung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Schenkung, § 516 I BGB
Schenkung, § 516 I BGB: Einseitig verpflichtender Vertrag über die unentgeltliche Zuwendung einer Leistung
- Unbenannte Zuwendung: Zuwendungen zur Verwirklichung der Lebensgemeinschaft (nicht nur eheliche); z.B. Frau ins Kino eingeladen, Kaffeemaschine zum Geburtstag geschenkt (die von Familie genutzt wird)
- Arbeits- / Dienstleistungen: Da keine Zuwendung aus Vermögen des Schenkers (Vermögenssubstanz muss dauerhaft vermindert werden)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einer Schenkung? Wie unterscheidet sie sich von einer „unbenannten Zuwendung“?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A möchte B 50€ schenkweise zuwenden. Was muss sie beachten?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Vertragliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.