Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Rechtsgeschäft und Vertragsschluss
Internet-„Versteigerungen“ („eBay-Fälle“)
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Internet-„Versteigerungen“ („eBay-Fälle“)
„Ersteigerung“ unter Marktwert (z.B. Auto zu 1€)
- Sittenwidrigkeit gem. § 138 II BGB
- Möglicher Kauf mit niedrigem Gebot gerade typische konträre Interessenlage (einerseits an hohem Gebot, andererseits an vielen Bietern), die zum Wesen der Internet-„Versteigerung“ gehört; Verkäufer könnte Risiko steuern, indem er höheren Startpreis festlegt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Ist die „Ersteigerung“ eines wertvollen Gegenstands weit unter Marktwert sittenwidrig?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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