Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Allgemeines
Konkurrenzen zwischen Ansprüchen
KonkurrenzKonkurrenzenAnspruchskonkurrenzGesetzeskonkurrenz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Konkurrenzen zwischen Ansprüchen
Konkurrenzen bei Vorliegen mehrerer Ansprüche
- Anspruchskonkurrenz: Mehrere inhaltsgleiche Ansprüche gestützt auf selbständige verschiedene Anspruchsgrundlagen; selber Lebenssachverhalt, mehrere Normen mit selber Rechtsfolge
- Gläubiger kann Leistung nur einmal verlangen: Alle Ansprüche erlöschen, wenn nur einer erfüllt wird
- Gläubiger muss eine Anspruchsgrundlage wählen
- Zivilrechtliche Ansprüche stehen zueinander regelmäßig in Anspruchskonkurrenz
- z.B. vertraglicher Schadensersatz gem. §§ 280 ff. BGB und deliktischer Schadensersatz gem. §§ 823 ff. BGB nebeneinander anwendbar
- Formulierungsbeispiel im Obersatz, wenn bereits ein Anspruch bejaht: „[A] könnte seinen [Schadensersatzanspruch] gegen [B] wegen [der Schädigung] möglicherweise zusätzlich auch auf [§ 823 I BGB] stützen.“
- Gesetzeskonkurrenz: Ein Anspruch verdrängt andere Ansprüche
- z.B. Sperrwirkung des EBV: §§ 987 ff. BGB verdrängen die §§ 812 ff. BGB und §§ 823 ff. BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn die Voraussetzungen mehrerer Anspruchsgrundlagen erfüllt sind? Muss der Anspruchsinhaber sich für eine Anspruchsgrundlage entscheiden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Welche Aussagen über die Konkurrenzen bei Vorliegen mehrerer Ansprüche sind richtig?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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