Auszug

Pflichtverletzung

PflichtverletzungNichtleistungVerzögerung der LeistungSchlechtleistungSchutzpflichtverletzung

1.
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Pflichtverletzung

Arten der Pflichtverletzung

  • Nichtleistung, d.h. Verzögerung der Leistung, §§ 281 I 1 Alt. 1, 323 I Alt. 1 BGB: Nicht rechtzeitig
    1. Wirksamkeit, Fälligkeit, Durchsetzbarkeit des Anspruchs: Insb. keine Einrede möglich (Ausnahmen: Zurückbehaltungsrecht, § 273 BGB; Einrede des nichterfüllten Vertrages, § 320 BGB)
    2. Nicht rechtzeitige Erbringung der Leistungshandlung: Da maßgeblich wann Schuldner das seinerseits erforderliche getan
  • Schlechtleistung, §§ 281 I 1 Alt. 2, § 323 I Alt. 2 BGB: Nicht wie geschuldet, d.h. nicht vertragsgemäße Erbringung der Leistung ⇨ Gewährleistung im Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Schutzpflichtverletzung: Verletzung von Schutzpflicht aus § 241 II BGB
  • Nachträgliche Unmöglichkeit, § 283 BGB: Pflichtverletzung zumindest fingiert
  • Anfängliche Unmöglichkeit, § 311a BGB: Keine Pflichtverletzung, da von vornherein gar keine Leistungspflicht entsteht

2.
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3.
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