- Zivilrecht
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- Miete, Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen
Mietvertrag: Vermieterpfandrecht, §§ 562 ff. BGB
1.Verstehen
Mietvertrag: Vermieterpfandrecht, §§ 562 ff. BGB
Gesetzliches Pfandrecht an eingebrachten Sachen, § 562 I 1 BGB: Um Vermieter Sicherheit für Forderung aus Mietverhältnis zu bieten
- Nur an Sachen, die willentlich und nicht nur vorübergehend eingebracht
- Nicht an gem. § 811 ZPO unpfändbaren Sachen, § 562 I 2 BGB: „Achillesverse des § 562 BGB“
- Entsteht mit Einbringung: z.B. nachträgliche Übereignung an Dritten lässt Vermieterpfandrecht nicht erlöschen (es sei denn gem. § 936 BGB)
- Erlischt mit Entfernen, § 562a 1 BGB: Erlischt auch bei kurzzeitiger Entfernung, entsteht aber mit Wiedereinbringung neu („revolvierendes Vermieterpfandrecht“)
- Es sei denn ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters, § 562a 2 BGB: Aber Vermieter darf gem. § 562a 1 BGB nicht widersprechen, wenn Entfernung gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht oder zurückbleibende Sachen ausreichen zur Sicherung
- Selbsthilferecht des Vermieters, § 562b I BGB: Vermieter darf Entfernung der Sachen verhindern, soweit er gem. § 562a 1 BGB widersprechen darf
- Herausgabeanspruch des Vermieters, § 562b II BGB: Kann von Dritten Herausgabe verlangen, um Sache zurück aufs Grundstück zu schaffen (oder wenn Mieter ausgezogen darf Vermieter selbst Besitz nehmen)
2.Wiederholen
Kann der Vermieter auf Sachen des Mieters zugreifen, wenn dieser Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
A ist Mieter der Wohnung des Vermieters V. In seinem Wohnzimmer und seinem Schlafzimmer hat er jeweils ein großes teures Fernsehgerät. Als A seine Miete nicht mehr zahlen kann, verlangt V einen von As Fernsehern heraus, um ihn zu versteigern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Zu recht?
A ist Mieter der Wohnung des Vermieters V. In seinem Wohnzimmer und seinem Schlafzimmer hat er jeweils ein großes teures Fernsehgerät. Beide sind Leihgaben seiner Cousine C. Als A seine Miete nicht mehr zahlen kann, verlangt V einen von As Fernsehern heraus, um ihn zu versteigern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Zu recht?
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