Auszug

Mietvertrag: Vermieterpfandrecht, §§ 562 ff. BGB

Vermieterpfandrecht

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Mietvertrag: Vermieterpfandrecht, §§ 562 ff. BGB

Gesetzliches Pfandrecht an eingebrachten Sachen, § 562 I 1 BGB: Um Vermieter Sicherheit für Forderung aus Mietverhältnis zu bieten

  • Nur an Sachen, die willentlich und nicht nur vorübergehend eingebracht
  • Nicht an gem. § 811 ZPO unpfändbaren Sachen, § 562 I 2 BGB: „Achillesverse des § 562 BGB“
  • Entsteht mit Einbringung: z.B. nachträgliche Übereignung an Dritten lässt Vermieterpfandrecht nicht erlöschen (es sei denn gem. § 936 BGB)
  • Erlischt mit Entfernen, § 562a 1 BGB: Erlischt auch bei kurzzeitiger Entfernung, entsteht aber mit Wiedereinbringung neu („revolvierendes Vermieterpfandrecht“)
    • Es sei denn ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters, § 562a 2 BGB: Aber Vermieter darf gem. § 562a 1 BGB nicht widersprechen, wenn Entfernung gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht oder zurückbleibende Sachen ausreichen zur Sicherung

    • Selbsthilferecht des Vermieters, § 562b I BGB: Vermieter darf Entfernung der Sachen verhindern, soweit er gem. § 562a 1 BGB widersprechen darf
    • Herausgabeanspruch des Vermieters, § 562b II BGB: Kann von Dritten Herausgabe verlangen, um Sache zurück aufs Grundstück zu schaffen (oder wenn Mieter ausgezogen darf Vermieter selbst Besitz nehmen)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Kann der Vermieter auf Sachen des Mieters zugreifen, wenn dieser Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis nicht nachkommt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A ist Mieter der Wohnung des Vermieters V. In seinem Wohnzimmer und seinem Schlafzimmer hat er jeweils ein großes teures Fernsehgerät. Als A seine Miete nicht mehr zahlen kann, verlangt V einen von As Fernsehern heraus, um ihn zu versteigern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Zu recht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

A ist Mieter der Wohnung des Vermieters V. In seinem Wohnzimmer und seinem Schlafzimmer hat er jeweils ein großes teures Fernsehgerät. Beide sind Leihgaben seiner Cousine C. Als A seine Miete nicht mehr zahlen kann, verlangt V einen von As Fernsehern heraus, um ihn zu versteigern und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Zu recht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Zivilrecht, zum Thema Vertragliche Schuldverhältnisse findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau