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Tilgungsbestimmung
1.Verstehen
Tilgungsbestimmung
Tilgungsbestimmung: Einseitige Bestimmung eines Schuldners darüber, auf welche Schuld er leisten möchte
Im Zweifel Vermutung, dass jeder auf die Forderung leistet, die er schuldet (z.B. Zahlung des persönlichen Schuldners einer gesicherten Forderung stellt eine Leistung auf die Forderung dar, nicht auf die Hypothek zur Sicherung dieser Forderung)
Auslegungsregel, § 366 Abs. 2 BGB: Fehlt Tilgungsbestimmung, wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere, unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Tilgungsbestimmung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Schuldner S schuldet seinem Gläubiger G aus zwei verschiedenen Verträgen jeweils 1.000 €. Zugleich hat sich B für die ältere der beiden Forderungen verbürgt. S überweist 1.000 € ohne weitere Angabe. Welche Aussagen treffen zu?
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