- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Bereicherungsrecht
Das Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB
1.Verstehen
Das Bereicherungsrecht, §§ 812 ff. BGB
Die Kondiktionsansprüche: Anspruchsgrundlagen im Bereicherungsrecht
Leistungskondiktionen
Allgemeine Leistungskondiktion / Leistung ohne Rechtsgrund, § 812 I 1 Alt. 1 BGB
Leistung mit späterem Wegfall des Rechtsgrundes, § 812 I 2 Alt. 1 BGB
Zweckverfehlungskondiktion, § 812 I 2 Alt. 2 BGB
Leistung auf einredebehaftete Forderung, § 813 I BGB
Gesetz- oder Sittenwidrigkeit des Empfangs, § 817 1 BGB
Nichtleistungskondiktionen
Allgemeine Nichtleistungskondiktion, § 812 I 1 Alt. 2 BGB
Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 1 BGB
Durchgriffskondiktion bei unentgeltlicher Verfügung eines Nichtberechtigten, § 816 I 2 BGB
Drittempfangskondiktion, § 816 II BGB
Durchgriffskondiktion bei unentgeltlicher Zuwendung, § 822 BGB
2.Wiederholen
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