Auszug

Einrede der Entreicherung, § 818 III BGB

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Einrede der Entreicherung, § 818 III BGB

Beachtliche Vermögensnachteile

  • Rspr.: Grds. alle Vermögensnachteile, die kausal auf rechtsgrundlosem Erwerb beruhen
  • h.L.: Nur Aufwendungen, die gerade im Vertrauen auf Beständigkeit des Erwerbs getätigt; z.B. nicht, wenn Hund gekauft, der Teppich zerbeißt
    • Vermögensmäßige Entscheidung“ getroffen Sachgefahr zu tragen
  • Regelmäßig Streitentscheid entbehrlich

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Welche Vermögensnachteile können im Rahmen der Entreicherung nach § 818 III BGB berücksichtigt werden?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

A schenkt B ein Handy im Wert von 500€. A ficht den Schenkungsvertrag später erfolgreich an. B hat das Handy zu diesem Zeitpunkt leider bereits verloren. Hat A einen Anspruch aus Bereicherungsrecht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

A verkauft B ein Handy zum Preis von 500€. A ficht den Kaufvertrag erfolgreich an. Kurze Zeit später verliert B das Handy. Hat A einen Anspruch aus Bereicherungsrecht?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 3

A verkauft B ein Handy im Wert von 500€. A ficht den Kaufvertrag später erfolgreich an. Leider wurde das Handy zu diesem Zeitpunkt bereits ohne Verschulden des B durch die C zerstört. Hat A einen Anspruch aus Bereicherungsrecht?

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Frage 4

A verkauft B ein Handy zum Preis von 500€. A ficht den Kaufvertrag erfolgreich an. Kurze Zeit später verkauft und veräußert B das Handy im Wert von 500€ weiter an C zum Preis von 600€. Was kann A von B verlangen?

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