Auszug
- Zivilrecht
- Allgemeiner Teil des BGB
- Geschäftsfähigkeit
Geschäftsunfähigkeit, §§ 104 f. BGB
Prozessfähigkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Geschäftsunfähigkeit, §§ 104 f. BGB
Ohne Geschäftsfähigkeit grds. keine Prozessfähigkeit im Zivilprozess, §§ 51 I, 52 ZPO: Knüpft an Geschäftsfähigkeit
- Ausnahme: Wahrung der Rechte in Verfahren über Maßnahmen wegen Geisteszustand
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie wirkt sich die Geschäftsunfähigkeit auf die Prozessfähigkeit aus?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
A ist sechs Jahre alt. Er beschädigt beim Spazierengehen das Auto des B. Kann dieser vor Gericht erfolgreich Schadensersatz von A fordern?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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