Auszug
- Zivilrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Grundpfandrechte (Realsicherheiten des Immobiliarsachenrechts)
Grundschuld: Sicherungsgrundschuld
Sicherungsgrundschuld
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Grundschuld: Sicherungsgrundschuld
Einreden gegen Sicherungsgrundschuld, § 1192 Ia BGB
- Rechtsgeschichte: Nach Finanzkrise 2008 eingeführt, um Risiken für Kreditnehmer durch die Abtretung von Forderung an Finanzinvestoren zu begrenzen
- Kein gutgläubig einredefreier Zweiterwerb gem. §§ 1137, 1138, 1157 2, 892 BGB möglich, § 1192 Ia Hs. 2 BGB
- Einreden aus Sicherungsabrede können neuem Erwerber entgegengehalten werden, § 1192 Ia Hs. 1 BGB: Auch wenn dieser keine Kenntnis von Sicherungsabrede hatte und daher gutgläubig war; z.B., wenn Darlehen bereits teilweise zurückgezahlt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Besonderheit gilt, wenn eine Grundschuld an einen neuen Erwerber übertragen wird hinsichtlich der Einreden aus der Sicherungsabrede?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Verkäufer V verkauft sein Grundstück an Käufer K. Auf dem Grundstück lastet eine Sicherungsgrundschuld. K hat keine Kenntnis von der Sicherungsabrede zwischen V und der Bank. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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