Auszug

Grundschuld: Sicherungsgrundschuld

Sicherungsgrundschuld

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Grundschuld: Sicherungsgrundschuld

Einreden gegen Sicherungsgrundschuld, § 1192 Ia BGB

  • Rechtsgeschichte: Nach Finanzkrise 2008 eingeführt, um Risiken für Kreditnehmer durch die Abtretung von Forderung an Finanzinvestoren zu begrenzen
  • Kein gutgläubig einredefreier Zweiterwerb gem. §§ 1137, 1138, 1157 2, 892 BGB möglich, § 1192 Ia Hs. 2 BGB
  • Einreden aus Sicherungsabrede können neuem Erwerber entgegengehalten werden, § 1192 Ia Hs. 1 BGB: Auch wenn dieser keine Kenntnis von Sicherungsabrede hatte und daher gutgläubig war; z.B., wenn Darlehen bereits teilweise zurückgezahlt

2.
Wiederholen

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Frage

Welche Besonderheit gilt, wenn eine Grundschuld an einen neuen Erwerber übertragen wird hinsichtlich der Einreden aus der Sicherungsabrede?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

Verkäufer V verkauft sein Grundstück an Käufer K. Auf dem Grundstück lastet eine Sicherungsgrundschuld. K hat keine Kenntnis von der Sicherungsabrede zwischen V und der Bank. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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